Allgemeine Geschäftsbedingungen Piano Zimany

§ 1 Allgemeines

1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle mit der Fa. Zimany gegenwärtigen und zukünftigen Veräußerungsverträge (Kauf- und Verkaufsverträge), Reparaturverträge und Aufträge für Klavierstimmungen. Dabei gelten die §§ 2 bis 7 für Kaufverträge, die §§ 8 bis 12 für Reparaturverträge und Aufträge für Klavierstimmungen und die §§ 11 und 12 für alle Vertragsarten.

2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

3. Kunden im Sinne der Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne der Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäftsbeziehungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

4. Abweichende, entgegen stehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbeziehungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wir ausdrücklich zugestimmt haben.

§ 2 Vertragsschluss

1. Die Angebote der Fa. Zimany sind frei bleibend. Technische Änderungen in Form oder Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Fa. Zimany ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Bestellt der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege, werden die Fa. Zimany den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahme verbunden werden.

4. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Fa. Zimany zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert und die Gegenleistung zurückerstattet.

5. Sofern der Verbraucher die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die Fa. Zimany das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich die Fa. Zimany uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

3. Der Kunde ist verpflichtet, der Fa. Zimany einen Zugriff auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde unverzüglich anzuzeigen.

4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder die Verletzung einer Pflicht nach den Ziffern 2 und 3 dieser Bestimmung ist die Fa. Zimany berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

5. Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Die Fa. Zimany nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Die Fa. Zimany behält sich vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen
nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung
der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt der bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert über € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.

3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.

4. Der Widerruf einer für den Verbaucher eigens hergestellten Ware ist nur bis vor dem Begin der Herstellung möglich. Eine Rückgabe von individuell hergestellten Waren ist nicht möglich.

§ 5 Vergütung

1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

2. Beim Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis zuzüglich einer Versandkostenpauschale in Höhe von € … inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des Kaufpreis per Nachnahme oder nach Rechnungsstellung durch Überweisung.

4. Der Eintritt des Verzugs und die daraus resultierenden Rechtsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

5. Der Kunde hat das Recht zur Aufrechung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder durch die Fa. Zimany anerkannt worden sind.

§ 6 Gefahrübergang

1. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.

2. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Käufer über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 7 Gewährleistung bei Kaufverträgen

1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet die Fa. Zimany für Mängel der Ware zunächst nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung

2. Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Fa. Zimany ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

4. Unternehmer müssen der Fa. Zimany offensichtliche Mängel innerhalb einer von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
Verbraucher müssen der Fa. Zimany innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel zu unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei der Fa. Zimany. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleitungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft der Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft ihn die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.

5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung vom Veräußerer arglistig verursacht worden ist.

6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleitungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.

7. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

8. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

§ 8 Auftrag

1. Die Fa. Zimany übernimmt es, die Arbeiten gemäß dem Kundenauftrag durchzuführen (z.B. Klavierstimmungen, Reparaturleistungen o. Ä.).

2. Ort und Zeitraum der Durchführung der Arbeiten werden einvernehmlich festgelegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Fa. Zimany den Zugang zum Auftragsgegenstand zu verschaffen, sowie dem Auftraggeber sämtliche notwendigen Auskünfte über den Auftragsgegenstand zu erteilen.

3. Ausfallgebühren werden dem Kunden zu 100% in Höhe des bestellten Auftrages verrechnet, wenn der Kunde den Termin nicht einhält oder der Zugang zum Auftragsgegenstand nicht offensichtlich gegeben ist oder der Kunde den Termin nicht spätestens 48 Stunden im Vorraus verschiebt oder absagt.

§ 9 Auftragsdurchführung

1. Die Fa. Zimany wird die Arbeiten ordnungsgemäß entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchführen.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Zusammenhang mit dem Kundenauftrag sämtliche kleineren Instandsetzungsarbeiten mit auszuführen, die zur Wahrung der Funktionsfähigkeit bzw. des Sollzustandes notwendig sind und die im Übrigen den üblicherweise angesetzten Zeitaufwand nicht oder nur unwesentlich erhöhen.

3. Werden bei der Vornahme von Arbeiten Mängel festgestellt, die den üblicherweise angesetzten Zeitaufwand nicht nur unwesentlich erhöhen, so sind diese nicht vom ursprünglichen Auftrag mit umfasst und es bedarf insoweit eines gesonderten Auftrages.

§ 10 Gewährleistung bei Kundenaufträgen

1. Bei Mängeln des ausgeführten Auftrags ist die Fa. Zimany zunächst zur Nacherfüllung (Mängelbeseitigung) verpflichtet.

2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

3. Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung vom Auftragnehmer arglistig verursacht worden ist.

4. Die Gewährleitungsfrist beträgt ein Jahr ab Abnahme der dem Auftrag zugrunde liegenden Leistung. Dies gilt nicht, wenn die Vertragsverletzung vom Auftragnehmer arglistig verursacht worden ist.

§ 11 Haftung, Verjährung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Fa. Zimany auf den nach der Art der Ware bzw. nach dem Gegenstand des Auftrages vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haften die Fa. Zimany bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Alternative: Die Haftung wird auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Fa. Zimany oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der Fa. Zimany zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

3. Die Schadensersatzansprüche des Kunden aus einem Kaufvertrag wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware, bei Reparaturverträgen oder Klavierstimmungen nach einem Jahr ab nach Abnahme der vertraglich geschuldeten Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Fa. Zimany grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von der Fa. Zimany zurechenbaren Körper- oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Auf die Verträge der Fa. Zimany findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Soweit einzelne Vereinbarungen dieses Vertrages unwirksam sind, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.

3. Soweit der Vertragspartner der Fa. Zimany Kaufmann, juristische Person des öffentliche Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Kirchheim unter Teck. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung in Deutschland nicht bekannt ist.

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